Dienstleistungen und Informationen


Digitaler Betreibungsauszug

Mit diesem Online-Service kann ein digitaler Auszug aus dem Betreibungsregister bestellt werden.

Es können nur Auskünfte für natürliche oder juristische Personen bestellt werden, die in den Gemeinden Conters, Davos, Fideris, Furna, Grüsch, Jenaz, Küblis, Klosters, Luzein, Schiers oder Seewis wohnhaft oder domiziliert sind.

Kosten:
Elektronische Zustellung: CHF 18.00

Der Versand und die Bezahlung des Betreibungsauszuges erfolgen ausschliesslich digital. Für diesen Online-Dienst ist aus Datenschutzgründen ein Benutzerkonto zwingend erforderlich, das zu Beginn des Bestellvorgangs eingerichtet werden kann.

Wird ein Betreibungsauszug in Papierformat gewünscht, ist dieser persönlich oder durch eine bevollmächtige Person an den Schaltern des Betreibungsamtes Prättigau/Davos in Davos, Schiers oder Klosters zu beantragen und vor Ort zu bezahlen.

Wichtig bei Fremdauskünften: Diese werden nur nach Vorlage eines Interessennachweises (z.B. Vertragskopie, Rechnungskopie oder ähnliches) erteilt. Bei Selbstauskünften ist eine Kopie eines Ausweises erforderlich.

Zu den Online-Schaltern:

Digitaler Betreibungsauszug natürliche Personen

Digitaler Betreibungsauszug juristische Personen

Digitaler Betreibungsauszug Dritte

 

Weitere Dienstleistungen

Informationen zum Thema BetreibungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Weitere Fomulare für Begehren, Anträge, GesucheExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Kostenvorschüsse: Gemäss Art. 68 SchKG hat der Gläubiger die Betreibungskosten vorzuschiessen (inkl. Kosten für Auszüge aus den Betreibungsregistern).

Kostenvorschüsse für Betreibungsbegehren und Konkursandrohung sind entweder in bar dem Begehren beizulegen oder durch Überweisung auf das Postcheck-Konto des Betreibungsamtes zu leisten. Bei Begehren ohne Kostenvorschuss werden die Gebühren per Nachnahme erhoben (die NN-Gebühren fallen zulasten des Verursachers).

Gemäss Art. 16 der Gebührenverordnung zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs beträgt die Gebühr für den Erlass des Zahlungsbefehls und der Konkursandrohung:

Forderung bis CHF 100 CHF 21
Forderung bis CHF 500 CHF 34
Forderung bis CHF 1000 CHF 54
Forderung bis CHF 10'000 CHF 74
Forderung bis CHF 100'000 CHF 104
Forderung bis CHF 1'000'000 CHF 204
Forderung über CHF 1'000'000 CHF 414