Dienstleistungen und Informationen


Informationen zum Thema Betreibung

Formulare für Begehren, Anträge, Gesuche

Kostenvorschüsse: Gemäss Art. 68 SchKG hat der Gläubiger die Betreibungskosten vorzuschiessen (inkl. Kosten für Auszüge aus den Betreibungsregistern).

Kostenvorschüsse für Betreibungsbegehren und Konkursandrohung sind entweder in bar dem Begehren beizulegen oder durch Überweisung auf das Postcheck-Konto des Betreibungsamtes zu leisten. Bei Begehren ohne Kostenvorschuss werden die Gebühren per Nachnahme erhoben (die NN-Gebühren fallen zulasten des Verursachers).

Gemäss Art. 16 der Gebührenverordnung zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs beträgt die Gebühr für den Erlass des Zahlungsbefehls und der Konkursandrohung:

Forderung bis CHF 100 CHF 21
Forderung bis CHF 500 CHF 34
Forderung bis CHF 1000 CHF 54
Forderung bis CHF 10'000 CHF 74
Forderung bis CHF 100'000 CHF 104
Forderung bis CHF 1'000'000 CHF 204
Forderung über CHF 1'000'000 CHF 414

Kostenvorschuss für Betreibungsauskünfte:
Kosten für schriftliche Auskunft: CHF 17
Der Anfrage ist ein frankiertes Antwortkuvert beizulegen.

Kosten für telefonische Auskunft: CHF 9

Auskünfte/Auszüge erhält, wer der Anfrage ein Interessennachweis sowie ein adressiertes und frankiertes Antwortkuvert beilegt. Der Anfrage ist ebenso der Kostenvorschuss in bar (oder Fotokopie der Posteinzahlung) beizulegen. Fehlende Auskunftsgebühren werden per NN erhoben. Telefonische Auskünfte können erst nach Posteingang des Interessennachweises erteilt werden.