Öffentliche Mitwirkungsauflage zur Richtplanung Graubünden / Region Prättigau/Davos, Teil Siedlung
Anpassung des kantonalen Richtplans im Bereich Siedlungsgebiet und Bauzonen
Der kantonale Richtplan Graubünden wird in der Region Prättigau/Davos im Bereich Siedlungsgebiet und Bauzonen (Kapitel 5.2) angepasst. Mit der Richtplananpassung erfolgt die erstmalige Festsetzung des Siedlungsgebietes für die Region Prättigau/Davos sowie die Festlegung und die Präzisierung der Standortprofile der Arbeitsgebiete.
Mit der öffentlichen Auflage und Vernehmlassung wird die Information und Mitwirkung der Bevölkerung gemäss Art. 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung RPG und der kantonalen Raumplanungsgesetzgebung (Art. 7 KRVO) gewährleistet. Während der öffentlichen Auflage kann jedermann schriftlich Einwendungen und Anregungen einbringen.
Die folgenden Dokumente des kantonalen Richtplans liegen öffentlich auf:
• Anpassung Objektliste Kap. 5.2 Siedlungsgebiet und Bauzonen
• Richtplankarte (Ausschnitt)
• Erläuterungen zur Anpassung der Richtplanung im Bereich Siedlungsgebiet und Bauzonen
Die Unterlagen liegen im Koordination mit dem regionalen Richtplan vom 24. Januar bis und mit 24. Februar 2025 öffentlich auf.
Auflageorte:
Die öffentliche Auflage erfolgt an folgenden Orten:
- Amt für Raumentwicklung, Ringstrasse 10, 7000 Chur
- Region Prättigau/Davos, Rathausgasse 2, 7250 Klosters
Die Einsichtnahme in die Auflagedokumente ist zu den örtlichen Büro-/ Schalteröffnungszeiten möglich. Aus organisatorischen Gründen wird für die Einsichtnahme auf der Geschäftsstelle Region im Rathaus Klosters um Anmeldung gebeten, Tel. 081 414 32 30.
Die Auflagedokumente sind auch auf der Internetseite des Amtes für Raumentwicklung (www.are.gr.ch unter Aktuelles) sowie der Region (www.praettigau-davos.ch, Neuigkeiten) einsehbar.
Schriftliche Vorschläge und Einwendungen:
Schriftliche Vorschläge und Einwendungen der Bevölkerung und interessierter Kreise können bis spätestens am 24. Februar 2025 dem Amt für Raumentwicklung, Ringstrasse 10, 7000 Chur oder der Region Prättigau/Davos (E-Mail: info@praettigau-davos.ch) eingereicht werden.
Chur, 24. Januar 2025 Amt für Raumentwicklung
Anpassung des regionalen Richtplans, Kapitel Einleitung, Regionales Raumkonzept und Siedlung
Die Region Prättigau/Davos hat im Februar 2021 mit der Erarbeitung des regionalen Richtplans gestartet. Im Wesentlichen werden die Vorgaben des kantonalen Richtplans konkretisiert und auf die Bedürfnisse der Region abgestimmt. Insbesondere werden im Kapitel 5 - Siedlung das Siedlungsgebiet erstmalig festgesetzt sowie kantonale bedeutende Arbeitsgebiete verortet und deren Standortprofile präzisiert.
Mit der öffentlichen Auflage und Vernehmlassung wird die Information und Mitwirkung der Bevölkerung gemäss Art. 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung RPG und der kantonalen Raumplanungsgesetzgebung (Art. 11 KRVO) gewährleistet. Während der öffentlichen Auflage kann jedermann schriftlich Einwendungen und Anregungen einbringen.
Die folgenden Dokumente des regionalen Richtplans liegen öffentlich auf:
- Richtplankapitel 1 – Einleitung
- Richtplankapitel 2 – Regionales Raumkonzept
- Richtplankapitel 5 – Siedlung
- Richtplankarte
- Erläuterungen zur Anpassung der Richtplanung im Bereich Siedlungsgebiet und Bauzonen
Die Unterlagen liegen im Koordination mit dem kantonalen Richtplan vom 24. Januar bis und mit 24. Februar 2025 öffentlich auf.
Auflageorte:
Die öffentliche Auflage erfolgt an folgenden Orten:
- Amt für Raumentwicklung, Ringstrasse 10, 7000 Chur
- Region Prättigau/Davos, Rathausgasse 2, 7250 Klosters
Die Einsichtnahme in die Auflagedokumente ist zu den örtlichen Büro-/ Schalteröffnungszeiten möglich. Aus organisatorischen Gründen wird für die Einsichtnahme auf der Geschäftsstelle Region im Rathaus Klosters um Anmeldung gebeten, Tel. 081 414 32 30.
Die Auflagedokumente sind auch auf der Internetseite des Amtes für Raumentwicklung (www.are.gr.ch unter Aktuelles) sowie der Region (www.praettigau-davos.ch, Neuigkeiten) einsehbar.
Schriftliche Vorschläge und Einwendungen:
Schriftliche Vorschläge und Einwendungen der Bevölkerung und interessierter Kreise können bis spätestens am 24. Februar 2025 der Region Prättigau/Davos, Rathausgasse 2, 7250 Klosters (E-Mail: info@praettigau-davos.ch) oder dem Amt für Raumentwicklung eingereicht werden.
Klosters, 24. Januar 2025 Region Prättigau/Davos, Geschäftsstelle
Zugehörige Objekte
Name | |||
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A PraettigauDavos_KRIP_RRIP_5_Siedlung_ErlBericht_öA (PDF, 3.05 MB) | Download | 0 | A PraettigauDavos_KRIP_RRIP_5_Siedlung_ErlBericht_öA |
B1 PrättigauDavos_KRIP_Siedlung_öA (PDF, 93.42 kB) | Download | 1 | B1 PrättigauDavos_KRIP_Siedlung_öA |
B2 PrättigauDavos_KRIP_Siedlung_Karte_öA (PDF, 40.04 MB) | Download | 2 | B2 PrättigauDavos_KRIP_Siedlung_Karte_öA |
C1 PraettigauDavos_RRIP_1_Einleitung_öA (PDF, 183.39 kB) | Download | 3 | C1 PraettigauDavos_RRIP_1_Einleitung_öA |
C2 PraettigauDavos_RRIP_2_Raumkonzept_öA (PDF, 718.93 kB) | Download | 4 | C2 PraettigauDavos_RRIP_2_Raumkonzept_öA |
C3 PraettigauDavos_RRIP_5_Siedlung_öA (PDF, 607.73 kB) | Download | 5 | C3 PraettigauDavos_RRIP_5_Siedlung_öA |
C4 PraettigauDavos_RRIP_5_Siedlung_Karte_öA (PDF, 40.18 MB) | Download | 6 | C4 PraettigauDavos_RRIP_5_Siedlung_Karte_öA |