Beurkundung

In der Region Prättigau/Davos werden die meisten Kinder in den Spitälern Davos und Schiers geboren. Hausgeburten sind selten. Die im Spital erfolgten Geburten werden von der Spitalverwaltung schriftlich an das Zivilstandsamt gemeldet. Hausgeburten müssen von den Eltern des Kindes innert drei Tagen beim Zivilstandsamt gemeldet werden. Um die Geburt beurkunden zu können, müssen grundsätzlich folgende Dokumente im Spital vorgelegt oder im Falle einer Hausgeburt beim Zivilstandsamt abgegeben werden:

Für Schweizer Staatsangehörige (Eltern miteinander verheiratet):

  • Familienbüchlein oder Familienausweis
  • Wohnsitzbestätigung von Vater und Mutter (für nicht im Kanton Graubünden wohnhafte Personen)
  • Falls Hausgeburt: Durch die Hebamme vollständig ausgefüllte Geburtsanmeldung


Für Ausländer:

  • Das Zivilstandsamt informiert Sie gerne individuell über die benötigten Dokumente. Deren Beschaffung kann unter Umständen längere Zeit in Anspruch nehmen. Es ist deshalb wichtig, dass Sie sich bereits frühzeitig vor der Geburt mit uns in Verbindung setzen.

Wenn die Eltern des erwarteten bzw. geborenen Kindes nicht miteinander verheiratet sind, finden sie zusätzliche Informationen unter der Rubrik "Anerkennung". Das Zivilstandsamt informiert Sie gerne individuell über die benötigten Dokumente.

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