Grundlagen Die Mitarbeitenden der Berufsbeistandschaft Prättigau/Davos sind im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Graubünden für die Durchführung von Massnahmen des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts für Personen mit gesetzlichem Wohnsitz in der Region zuständig. Die Mitarbeitenden der Berufsbeistandschaft sind Fachpersonen. Sie führen ihre Aufgaben sorgfältig aus und unterstehen der Schweigepflicht, soweit nicht überwiegende Interessen entgegenstehen. Erwachsenenschutz
Die Berufsbeistandschaft fördert die Selbständigkeit der betroffenen Menschen. Sie vertritt nur dort, wo dies notwendig ist. Ziel ist es, Schutz und Unterstützung zu bieten und gleichzeitig die Selbstbestimmung so weit wie möglich zu erhalten. Kindesschutz Die Aufgaben der Beistandsperson umfassen je nach Mandat und Auftrag folgende Unterstützungshandlungen:
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