Grundlagen

Die Mitarbeitenden der Berufsbeistandschaft Prättigau/Davos sind im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Graubünden für die Durchführung von Massnahmen des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts für Personen mit gesetzlichem Wohnsitz in der Region zuständig.

Die Mitarbeitenden der Berufsbeistandschaft sind Fachpersonen. Sie führen ihre Aufgaben sorgfältig aus und unterstehen der Schweigepflicht, soweit nicht überwiegende Interessen entgegenstehen.

Erwachsenenschutz
Eine Beistandschaft wird errichtet, wenn jemand wichtige Angelegenheiten aufgrund eines Schwächezustandes nur teilweise oder gar nicht (mehr) regeln und die notwendige Unterstützung nicht anders sichergestellt werden kann. Die Aufgaben der Beistandspersonen umfassen je nach Mandat und Auftrag folgende Unterstützungshandlungen:

  • Beratung und Begleitung bei persönlichen Fragen und wichtigen Entscheidungen
  • im Kontakt mit Behörden, Heimen, Ärztinnen und Ärzten oder anderen Stellen
  • Einkommens- und Vermögensverwaltung
  • Regelung der administrativen Angelegenheiten und Geltendmachung von (Sozial-)Versicherungsleistungen
  • bei rechtlichen Fragen und der Wahrung von Interessen
  • bei der Organisation von Betreuung, Wohnen oder anderen Unterstützungsangeboten

Die Berufsbeistandschaft fördert die Selbständigkeit der betroffenen Menschen. Sie vertritt nur dort, wo dies notwendig ist. Ziel ist es, Schutz und Unterstützung zu bieten und gleichzeitig die Selbstbestimmung so weit wie möglich zu erhalten.

Kindesschutz

Die Aufgaben der Beistandsperson umfassen je nach Mandat und Auftrag folgende Unterstützungshandlungen:

  • Erziehungs- und Elternberatung und Vermittlung von Fachstellen und -personen
  • Vermittlung und Begleitung bei Besuchsrechtkonflikten
  • Wahrung des Kindeswohls und allenfalls Wahrung von Interessen
  • Begleitung und Überwachung der Umsetzung von angeordneten Kindesschutzmassnahmen
  • Unterstützung bei medizinischen oder schulischen Themen und Ausbildung
  • Unterstützung bei Themen im Rahmen von Fremdplatzierungen durch die KESB

Weitere Informationen

Gesetzliche Grundlagen
Einführungsgesetz zum Schweizerischen ZivilgesetzbuchExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Verordnung zum Kindes- und Erwachsenenschutz - Kanton GraubündenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.